rechtsfähig

rechtsfähig
a юр правоспособный

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • rechtsfähig — Adj. (Oberstufe) fähig, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein Beispiele: Diese Agentur ist nicht rechtsfähig und darf somit keine Verträge abschließen. Jeder Mensch ist von seiner Geburt an bis zu seinem Tod rechtsfähig …   Extremes Deutsch

  • Rechtsfähig — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • rechtsfähig — rẹchts|fä|hig 〈Adj.〉 Rechtsfähigkeit besitzend * * * rẹchts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): (gemäß der Rechtsordnung) fähig, Träger von Rechten u. Pflichten zu sein: e Vereine. * * * rẹchts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): (gemäß der… …   Universal-Lexikon

  • rechtsfähig — rẹchts·fä·hig Adj; ohne Steigerung, Jur; fähig, Rechte und Pflichten zu haben: eine rechtsfähige Organisation || hierzu Rẹchts·fä·hig·keit die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • rechtsfähig — rẹchts|fä|hig …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rechtsperson — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtspersönlichkeit — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtssubjekt — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtssubjekte — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsträger — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähigkeit (Deutschland) — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB.… …   Deutsch Wikipedia


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